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Weiterbildungsprämie

 

ACHTUNG: DIE BILDUNGSPRÄMIE GEHT IN DIE 3. FÖRDERPHASE - Start 01.07.2014

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige.

 Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden hierfür 35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Weiterbildungsinteressierte erwerbstätige Personen können sich ihre Weiterbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen einer jährlichen Bildungsprämie fördern lassen. Damit möchte die Bundesregierung Erwerbstätige dazu ermutigen, eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren und somit ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.

Informationen zu den Neuerungen in der 3. Förderphase:

Warum gibt es die 1.000-€-Grenze?

Eine wichtige Änderung betrifft die Begrenzung der Förderung auf Maßnahmen, die maximal 1.000 € kosten. Die 1.000-€-Grenze ist das Ergebnis einer Auflage des Europäischen Sozialfonds (ESF). Er schreibt vor, dass sich die Förderprogramme von Bund und Ländern inhaltlich nicht überschneiden dürfen. Es darf nicht gleichzeitig einen Förderanspruch für eine Weiterbildungsteilnahme gegenüber der Bildungsprämie des Bundes als auch dem Gutscheinprogramm eines Landes geben (Kohärenzgebot).

Aus diesem Grunde hat sich der Bund mit den Ländern darauf verständigt, sich mit der Bildungsprämie des Bundes auf die Förderung von Maßnahmen unterhalb der 1.000-€-Grenze für Erwachsene mit einem Jahreseinkommen bis 20.000 € zu beschränken. In diesem Bereich entfaltet das Gutscheinsystem auf Grund seiner Förderhöhe (50 % der Kursgebühren, maximal 500 €) seine maximale Leistungskraft.

Um dem oben genannten Kohärenz-Gebot des ESF gerecht zu werden, ist dabei eine strikte bundeseinheitliche Einhaltung der Grenze notwendig - unabhängig von eigenen ESF-Programmen der Länder.

Warum gibt es das Mindestalter von 25 Jahren?

 Zur kommenden Förderphase wurde neu eine Altersbegrenzung eingeführt, um die zur Verfügung stehenden Programmmittel zielgerichteter im Hinblick auf die Weiterbildungsförderung einzusetzen. Berufliche Weiterbildung umfasst alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Erneuerung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen dienen, die in der Regel eine erste Bildungsphase bis zum Alter von 25 Jahren abgeschlossen haben und demzufolge erwerbstätig sind oder waren. Berufliche Weiterbildung basiert dann auf einem gewissen Maß an bereits gesammelter Berufserfahrung. Die berufliche Bildung im Alter von unter 25 Jahren ist dagegen eher als Ausbildung zu betrachten, wofür es zahlreiche andere Fördermechanismen von Bund und Ländern gibt.



Der Prämiengutschein kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Der Prämiengutschein wird bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle ausgegeben. Die zuständige Beratungsstelle finden Sie auf der Webseite: www. bildungspraemie.info

Zum Beratungsgespräch müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

- Personalausweis; Einkommenssteuerbescheid des letzten oder vorletzten Jahres

Die Beratung ist kostenlos!

Wenn Sie dann einen Prämiengutschein erhalten haben, dann melden Sie sich bei uns für das Seminar an. 

Wichtig! Vor Ausstellung des Prämiengutscheins darf die Weiterbildung bzw. das Seminar weder gebucht noch begonnen worden sein.

Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Die Abrechnung des Gutscheins erfolgt durch uns.