ACHTUNG: DIE BILDUNGSPRÄMIE GEHT IN DIE 2. FÖRDERPHASE
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige.
Das Programm Bildungsprämie wird in einer zweiten Förderphase mit einer Laufzeit von zwei Jahren weitergeführt. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden hierfür 35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Weiterbildungsinteressierte erwerbstätige Personen können sich ihre Weiterbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen einer jährlichen Bildungsprämie fördern lassen. Damit möchte die Bundesregierung Erwerbstätige dazu ermutigen, eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren und somit ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
Für die Förderung ihrer Weiterbildung erhalten die Interessenten einen Prämiengutschein. Diese staatliche Zuschuss zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht die Ermäßigung der Kursgebühren um maximal 50 %, höchstens jedoch um 500 Euro.
Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht über 25.600 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 51.200 Euro (für gemeinsame Veranlagte) liegen.
Der Prämiengutschein kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Der Prämiengutschein wird bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle ausgegeben. Die zuständige Beratungsstelle finden Sie auf der Webseite: www. bildungspraemie.info
Zum Beratungsgespräch müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis; Einkommenssteuerbescheid des letzten oder vorletzten Jahres
Die Beratung ist kostenlos!
Wenn Sie dann einen Prämiengutschein erhalten haben, dann melden Sie sich bei uns für das Seminar an.
Wichtig! Vor Ausstellung des Prämiengutscheins darf die Weiterbildung bzw. das Seminar weder gebucht noch begonnen worden sein.
Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Die Abrechnung des Gutscheins erfolgt durch uns.

